Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten sowohl mit dem ÖV, dem Velo, oder dem Auto entstanden sein. Bei dem Verrechnen von Fahrtkosten gibt es einige Details zu beachten. Denn die Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall zulässig und müssen festgelegte Kriterien erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.